Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CenterTec GmbH

Die Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma CenterTec GmbH für Erzeugnisse und Leistungen gelten für Neuverträge ab dem 01.03.2013 in folgender Fassung:

 

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Leistung und Lieferung der Firma CenterTec GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligenausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Die Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme der Ware als angenommen. Etwaigen Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma CenterTec GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote der Firma CenterTec GmbH sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Nebenabreden sowie Vertragsergänzungen und -abänderungen. Die Auftragsbestätigung kann auch gemeinsam mit der Lieferung und/oder der Rechnungserteilung erfolgen.

2.2 Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben vorbehalten.

2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Angebote, Preislisten, Prospekte etc. zählen nicht als ausdrückliche "schriftliche Bestätigung".

2.4 An Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behält sich die Firma CenterTec GmbH ihre eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Derartige Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Firma CenterTec GmbH Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag der Firma CenterTec GmbH nichterteilt wird, ihr auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen die Firma CenterTec GmbH zulässigerweise Leistungen übertragen hat.

 

§ 3 Preise

3.1 Die Firma CenterTec GmbH behält sich Preisänderungen ohne Vorankündigung vor. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage des Auftragseingangs gültigen Preisen, sofern nicht in einem bindenden Angebot ein anderer Preis vereinbart wurde. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Sofern in Katalogen oder Prospekten nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration.

3.3 Hat die Firma CenterTec GmbH die Aufstellung oder Montage übernommen, und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten.

3.4 Die Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung trägt der Kunde.

 

§ 4 Lieferung und Leistung

4.1 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung erfolgt die Lieferung zum schnellstmöglichen Termin nach Auftragseingang und der Wahl des nach Beurteilung der Firma CenterTec GmbH wirtschaftlichsten und zweckmäßigsten Transportmittels.

4.2 Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Verbindlichkeit von Lieferterminen und Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde der Firma CenterTec GmbH Unterlagen und andere erforderliche Angaben rechtzeitig zur Verfügung stellt und mit seiner Mitwirkung, sofern diese geboten ist, oder mit seinen sonstigen wesentlichen Vertragspflichten nicht in Verzug gerät. Ein Verzug des Kunden hat regelmäßig den Rücktritt der Firma CenterTec GmbH vom Vertrag zur Folge.

4.3 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen die der Firma CenterTec GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Arbeitskräftemangel, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen sowie sonstige, ähnlich schwerwiegende Betriebsstörungen - auch wenn sie bei Lieferanten der Firma CenterTec GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Firma CenterTec GmbH auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma CenterTec GmbH, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, wenigstens vier Wochen, hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Firma CenterTec GmbH von ihrer Verpflichtung befreit, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Firma CenterTec GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden umgehend hiervon benachrichtigt.

4.5 Sofern die Firma CenterTec GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung von dem Vertrag zurücktreten oder eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4.6 Die Firma CenterTec GmbH ist zu Teillieferungen grundsätzlich jederzeit berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde an Teillieferungen kein Interesse hat und die vereinbarte Leistungszeit überschritten ist. Beanstandungen an Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Restlieferung.

 

§ 5 Gefahrenübergang

5.1 Die Liefergefahr geht wie folgt auf den Kunden über: 

- bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind;

- bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme im eigenen Betrieb des Kunden oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb.

5.2 Eine Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch wird nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden abgeschlossen und zwar für seine Rechnung und auf seine Kosten.

5.3 Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert wird oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Kunden über.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

6.1 Soweit nicht anderes vereinbart, sind alle Forderungen aus Lieferungen sofort fällig; ein Zahlungsziel besteht nicht. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn die Firma CenterTec GmbH über den Betrag verfügen kann.

6.2 Die Firma CenterTec GmbH behält sich für alle Lieferungen und Leistungen ausdrücklich das Recht vor, Waren nur gegen Vorkasse, Barzahlung, Nachnahme, Euroscheck zu versenden bzw. zur Abholung freizugeben, auch wenn anders lautende Lieferverträge geschlossen worden sind.

6.3 Die Firma CenterTec GmbH ist nicht verpflichtet, Scheck und Wechsel in Zahlung zu nehmen. Jede Annahme von Schecks und Wechseln bzw. deren Weitergabe und Prolongation erfolgen nur zahlungshalber kosten- und spesenfrei. Die Firma CenterTec GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Vorlage der in Zahlung gegebenen Urkunden.

6.4 Die Firma CenterTec GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen, Zahlungen des Kunden zunächst auf ungesicherte, ansonsten auf die ältesten Forderungen anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma CenterTec GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

6.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6.6 Überschreitet der Kunde die auf der Rechnung angegebene, nach dem Kalender bestimmte Zahlungsfrist, gerät er ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall kann die Firma CenterTec GmbH Verzugszinsen in Anlehnung an den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Ist der Kunde nicht als Verbraucher an dem Rechtsgeschäft beteiligt, beträgt der gesetzliche Zinssatz 8 %-Punkte über dem Basissatz, bei Verbrauchergeschäften beträgt der gesetzliche Zinssatz 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Die Firma CenterTec GmbH behält sich ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Erfolgt eine schriftliche Mahnung von CenterTec GmbH so wir hierfür zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro fällig.

6.7 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt, eine Bank einen Scheck nicht einlöst oder der Firma CenterTec GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die Firma CenterTec GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigungen berechtigt. Gleichzeitig werden in einem solchen Fall ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen der Firma CenterTec GmbH gegenüber dem Kunden mit sofortiger Wirkung in einem Betrag fällig.

6.8 Bei Nichteinlösung eines Schecks - gleich aus welchem Grunde - trägt der Kunde sämtliche hiermit verbundenen Bankgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 25,00 sowie die Kosten der Rechtsverfolgung.

6.9 Tritt der Besteller aus von der Firma CenterTec GmbH nicht zu vertretenden Gründen, von der Bestellung zurück, so hat er vor der Fertigung der Ware, bzw. einzelner Teile hiervon eine Abstandszahlung in Höhe von 10 % der Bestellsumme zu zahlen. Sind Teile bereits gefertigt, verbindlich bei Unterlieferanten bestellt, ist der volle Preis hierfür abzüglich 25% zu zahlen. Zahlungen sind frei Zahlstelle der Firma CenterTec GmbH zu leisten.

 

§ 7 Mängelansprüche

7.1 Die Firma CenterTec GmbH gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Firma CenterTec GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Gleiches gilt, wenn eine unsachgemäße Benutzung, Lagerung bzw. Handhabung von Geräten oder Teilen, ein Fremdeingriff oder das Öffnen der Geräte von nicht ausdrücklich schriftlich autorisierten Personen vorliegt.

7.3 Die gelieferten Waren sind unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel der Firma CenterTec GmbH unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Der Kunde hat offensichtliche Mängel spätestens binnen zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.

Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind der Firma CenterTec GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen; andernfalls gilt die gelieferte Sache auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware die Beschädigung von dem Überbringer schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen der Firma CenterTec GmbH innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich gemeldet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Mitteilung an die Firma CenterTec GmbH; die Beweislast für den Zugang trifft den Kunden. Bei einem Verbrauchsgüterkauf gilt in den ersten sechs Monaten nach Gefahrenübergang die Vermutung, dass die Sache mangelhaft übergeben worden ist.

7.4 Der Kunde ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Produkt bzw. den defekten Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung, Angaben der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins bzw. der Rechnung, an die Firma CenterTec GmbH einzusenden. Kommt der Kunde der vorstehenden Verpflichtung nur unvollständig nach, hat die Firma CenterTec GmbH das Recht, die Annahme zu verweigern und die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden.

7.5 Werden an den zurückgesandten Waren keine Fehler festgestellt, so ist der Kunde zur Zahlung einer Testpauschale in Höhe von € 35,00 pro Stück zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer verpflichtet. Für Produkte, die nachweislich nicht über die Firma CenterTec GmbH bezogen und fälschlicherweise zu Reparaturzwecken eingeschickt werden, steht der Firma CenterTec GmbH eine Kostenpauschale (ohne Versandkosten) in Höhe von € 25,00 pro Stück zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu.

7.6 Bei berechtigter Mängelrüge hat die Firma CenterTec GmbH die Wahl zwischen Mängelbeseitigung und Neuherstellung. Hierbei stehen der CenterTec GmbH drei Nacherfüllungsversuche zu, wobei die CenterTec GmbH auch nach erfolgloser Nacherfüllung zur Neuherstellung berechtigt bleibt. Die CenterTec GmbH kann gegen die von dem Kunden verlangte Art der Nacherfüllung den Einwand der Unverhältnismäßigkeit der Kosten erheben.

7.7 Schlägt die Nacherfüllung oder Neuherstellung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

7.8 Die Beratung des Kunden, insbesondere hinsichtlich der Verwendung der Ware, erfolgt ohne Gewähr. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung haftet die Firma CenterTec GmbH für eine Eignung der Ware für bestimmte Anlagen.

 

§ 8 Haftung

Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma CenterTec GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden wie z.B. beim Verlust von Daten oder entgangenem Gewinn.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Die Lieferung bleibt als Vorbehaltsware im Eigentum der Firma CenterTec GmbH bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die der Firma CenterTec GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der Firma CenterTec GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird die Firma CenterTec GmbH auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

9.2 Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware erfolgt stets für die Firma CenterTec GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für die Firma CenterTec GmbH. Erlischt hierbei das (Mit-) Eigentum der Firma CenterTec GmbH, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Firma CenterTec GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum der Firma CenterTec GmbH unentgeltlich.

9.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht in Verzug befindet. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts sind Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Die Firma CenterTec GmbH nimmt die Abtretung an. Die Firma CenterTec GmbH ermächtigt den Kunden, widerruflich an die Firma CenterTec GmbH abgetretene Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

9.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Firma CenterTec GmbH hinweisen und diese unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen benachrichtigen.

9.5 Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet, wenn die Firma CenterTec GmbH von dem Vertrag zurücktritt. Der Rücktritt erfolgt durch ausdrückliche Erklärung seitens der Firma CenterTec GmbH.

 

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussvorschriften

10.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist 23923 Schönberg. Dies gilt auch für die Verpflichtungen des Kunden. Erfüllungsort für Zahlungen ist die Verwaltung der CenterTec GmbH in Kaarst 41564.

10.2 Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist das Amtsgericht Neuss ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. 10.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.4 Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Firma CenterTec GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die ungültigen Vorschriften durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck so nahe wie möglich kommen.

 

 

März 2013

CenterTec GmbH

Heide 6

41564 Kaarst